Dies ist die offizielle Stellungnahme des Ordnungsamtes Kreuztal
Guten Tag Frau Höfer,
ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass die Hundeschulen – wie von mir gestern eingeschätzt – unter den neuen § 11 der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) fallen. Aktuell dürfen Sie also im Freien unter Einhaltung der sich aus den §§ 3 bis 8 CoronaSchVO ergebenden Vorgaben (u.a. Abstandsgebot, einfache Rückverfolgbarkeit) arbeiten. Eine Personenbegrenzung gibt es nicht, Maskenpflicht (Alltagsmaske) besteht nur wenn mehr als 25 Personen teilnehmen (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 CoronaSchVO).
Also geht es wieder los mit unseren Gruppenstunden und Lernspaziergängen
- Welpenkurs – hier sind noch vier Plätze frei
- Junghundekurs 1 – ist ausgebucht
- Junghundekurs 2 – hier sind noch Plätze zu haben
- Grundkurs 1 – ist ausgebucht
- Grundkurs 2 – hier sind noch Plätze zu haben
- Aufbaukurs – hier sind noch Plätze frei
die Zeiten der Gruppenkurse bitte im Stundenplan auf der Hundeschulseite nachschauen
außerdem finden wieder unser beliebten Spaziergänge statt
- Der frühe Vogel – Dienstagmorgen um 9 Uhr
- Lernspaziergang 1 – Samstagmorgen um 9 Uhr
- Lernspaziergang 2 – Samstagmittag um 12.15 Uhr
und last but not least
- Alltagstraining für Kunden – Mittwochs um 18 Uhr