Dies ist die offizielle Stellungnahme des Ordnungsamtes Kreuztal

Guten Tag Frau Höfer,

ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass die Hundeschulen – wie von mir gestern eingeschätzt – unter den neuen § 11 der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) fallen. Aktuell dürfen Sie also im Freien unter Einhaltung der sich aus den §§ 3 bis 8 CoronaSchVO ergebenden Vorgaben (u.a. Abstandsgebot, einfache Rückverfolgbarkeit) arbeiten. Eine Personenbegrenzung gibt es nicht, Maskenpflicht (Alltagsmaske) besteht nur wenn mehr als 25 Personen teilnehmen (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 CoronaSchVO).

Also geht es wieder los mit unseren Gruppenstunden und Lernspaziergängen

  • Welpenkurs – hier sind noch vier Plätze frei
  • Junghundekurs 1 – ist ausgebucht
  • Junghundekurs 2 – hier sind noch Plätze zu haben
  • Grundkurs 1 – ist ausgebucht
  • Grundkurs 2 – hier sind noch Plätze zu haben
  • Aufbaukurs – hier sind noch Plätze frei

die Zeiten der Gruppenkurse bitte im Stundenplan auf der Hundeschulseite nachschauen

außerdem finden wieder unser beliebten Spaziergänge statt

  • Der frühe Vogel – Dienstagmorgen um 9 Uhr
  • Lernspaziergang 1 – Samstagmorgen um 9 Uhr
  • Lernspaziergang 2 – Samstagmittag um 12.15 Uhr

und last but not least

  • Alltagstraining für Kunden – Mittwochs um 18 Uhr